Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für alle Angebote und Geschäftsabschlüsse gelten die nachfolgenden Lieferbedingungen:
§ 1
Der Abschluss von Geschäften erfolgt zunächst zu den Bedingungen und Preisen, die am Tage des Abschlusses in Kraft sind. Treten zwischen Abschluss des Geschäfts und Lieferung der Ware Materialpreis-, Lohnerhöhungen usw. ein, so ist DiGiTEXX berechtigt, den Kaufpreis entsprechend anzupassen.
§ 2
Auftragserteilungen gelten als stillschweigende Anerkennung dieser Bedingungen. Alle weiteren Abreden bedürfen zu ihrer Rechtsverbindlichkeit der schriftlichen Bestätigung durch DiGiTEXX.
Bei Annahme des Auftrages wird die Kreditwürdigkeit des Bestellers vorausgesetzt. Sollten nachträgliche Informationen Zweifel hierüber ergeben, so kann DiGiTEXX wahlweise entweder Vorkasse oder Stellung von Sicherheiten verlangen. Erfolgt das nicht, kann DiGiTEXX vom Vertrag zurücktreten.
§ 3
Zahlungen sind sofort nach Erhalt der Rechnung rein netto fällig.
Mit Ablauf von 30 Tagen ab Rechnungsdatum befindet sich der Besteller in Verzug. Verzugszinsen werden in Höhe der uns entstehenden banküblichen Kreditkosten, mindestens jedoch in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB, belastet. Die Zurückbehaltung von fälligen Beträgen wegen irgendwelcher Gegenansprüche des Bestellers oder aus sonstigen Gründen ist ausgeschlossen. Es sei denn, sie seien durch uns anerkannt oder gerichtlich festgestellt.
Der Ausgleich von Miet- und Leasingraten erfolgt grundsätzlich per Bankeinzug. Der Besteller verpflichtet sich, DiGiTEXX eine Einzugsermächtigung zu erteilen. Für den Fall, dass der Einzug fehlschlägt und die Banken Gebühren für Rücklastschriften erheben, verpflichtet sich der Besteller, die uns hierdurch entstandenen Kosten auszugleichen. Werden ausnahmsweise andere Modalitäten vereinbart, so verpflichtet sich der Besteller den hierdurch entstehenden Mehraufwand (Gebühren, erhöhter Verwaltungsaufwand etc.) auszugleichen. Gleiches gilt für eine Änderung der Stammdaten, die durch den Besteller verursacht wird.
§ 4
Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Verpackungs- und Versandkosten werden in Rechnung gestellt. Bei Kleinmengen behält sich DiGiTEXX die Berechnung eines Mindermengenzuschlags vor.
§ 5
Die angegebenen Lieferfristen sind unverbindlich, da sie von Vorlieferanten abhängen, werden jedoch nach Möglichkeit eingehalten. Teillieferungen und Teilberechnungen bleiben vorbehalten.
Höhere Gewalt und damit zusammenhängende Ereignisse sowie Störungen politischer und wirtschaftlicher Natur, insbesondere Streik, Aussperrung, Rohstoffmangel und sonstige Störungen im eigenen Betrieb oder in dem der Zulieferer, berechtigen zu entsprechender Verlängerung der Lieferfrist. Schadenersatzansprüche wegen Verzugs der Lieferung sind ausgeschlossen.
§ 6
Mängelrügen müssen schriftlich sofort, spätestens 7 Tage nach Empfang der Ware, DiGiTEXX angezeigt werden. Kleine Abweichungen in den Maßen und Ausführungen berechtigen nicht zu Beanstandungen.
Bei berechtigten Beanstandungen hat DiGiTEXX die Wahl, die mangelhafte Ware innerhalb einer Frist von 4 Wochen nachzubessern oder Ersatz zu liefern. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz und entgangenen Gewinn, sind ausgeschlossen.
§ 7
Für etwaige Mängel von Wartungsleistungen wird auf § 6 verwiesen. Des Weiteren gilt, dass der Besteller verpflichtet ist, offensichtliche oder von ihm erkannte Mängel unverzüglich, d.h. spätestens binnen sieben Tagen, nach Durchführung der Arbeiten, schriftlich anzuzeigen. Gewährleistungsansprüche wegen nicht ordnungsgemäß und rechtzeitig angezeigter Mängel sind ausgeschlossen. DiGiTEXX ist berechtigt, einen Sachmangel entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu beheben. Bei Gebrauchtgeräten ist jegliche Gewährleistung ausgeschlossen. Klarstellend wird nochmals darauf verwiesen, dass der Austausch von Verschleißteilen (z.B. Einzugsrollen, Heizwalzen, Bändern, Bildtrommeln usw.), soweit diese technisch durch die Abnutzung bei Gebrauch des Gerätes bedingt sind, nicht unter die Gewährleistung fällt.
§ 8
Sämtliche gelieferten Waren bleiben bis zur vollen Bezahlung der gesamten Forderung Eigentum von DiGiTEXX. Wechsel und Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung.
Der Besteller ist verpflichtet:
a) die Ware gegen Feuer und Diebstahl ausreichend zu versichern;
b) Pfändung der Ware seitens Dritter DiGiTEXX sofort anzuzeigen und die Kosten für Interventionen zu tragen und sie auf Verlangen vorzuschießen;
c) über die Ware nur im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs zu verfügen, d.h. also, sie insbesondere nicht zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen;
d) auf Verlangen über den Verbleib der Ware und die hierfür getroffenen Rechtsgeschäfte Auskunft zu geben.
§ 9
Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen, sowie die Aufhebung des Vertrages, bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden, auch vor Vertragsabschluss, sind unwirksam. Soweit einzelne Vertragsbestimmungen ungültig sind, wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die ungültige Bestimmung ist so durch eine gültige zu ersetzen, dass der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck möglichst weitgehend erreicht wird.
§ 10
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Köln.
Stand: 05/2009
